Steuerrecht des Iran
Grundlage für die Besteuerung ist hauptsächlich das Direktbesteuerungsgesetz (Direct Taxation Act) vom Februar 1988 mit späteren Ergänzungen und Änderungen im März 2007).
Das Steuerjahr ist grundsätzlich mit dem Kalenderjahr identisch, das am 21. März beginnt.
Das iranische Steuersystem kennt keine Kapital- und Vermögenssteuer.
Umsatzsteuer wurde beschlossen, aber ihre Durchsetzung wurde für einige Zeit äußer kraft gesetzt.
Die Steuerarten im Iran sind:
Einkommensteuer von natürlichen Personen
Körperschaftssteuer
Gemeindesteuer
Stempelabgabe (Bankscheck, Wechsel, Konnossement)
Umsatzsteuer
Das Steuerjahr ist grundsätzlich mit dem Kalenderjahr identisch, das am 21. März beginnt.
Das iranische Steuersystem kennt keine Kapital- und Vermögenssteuer.
Umsatzsteuer wurde beschlossen, aber ihre Durchsetzung wurde für einige Zeit äußer kraft gesetzt.
Die Steuerarten im Iran sind:
Einkommensteuer von natürlichen Personen
Körperschaftssteuer
Gemeindesteuer
Stempelabgabe (Bankscheck, Wechsel, Konnossement)
Umsatzsteuer