Visum und Aufenthalt im Iran
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1. Visabestimmungen der Islamischen Republik IRAN
Quelle: Botschaft der islamischen Republik Iran in Berlin u.
Das Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt der ausländischen Staatsbürger (Gesetzestext - [PDF-Farsi] ) und dessen Durchführungsverordnung (DVO-Text – [PDF-Farsi] )
Die Nichtiranischen Staatsbürger benötigen für die Einreise in den Iran ein Visum. Wenn sie beabsichtigen sich länger als 3 Monate im Iran aufzuhalten, benötigen sie eine Aufenthaltsgenehmigung:
Visa
A. Visabestimmung
1. Die nicht iranischen Staatsbürger benötigen für die Einreise in Iran ein Visum.
2. Einen mindestens sechs Monate gültigen Reisepass.
3. Bürger aus Staaten außerhalb der Europäischen Union müssen im Besitz einer mindestens sechsmonatigen Aufenthaltserlaubnis in Deutschland sein.
4. Iranische Staatsbürger mit doppelter Staatsangehörigkeit können nur mit einem iranischen Reisepass in den Iran einreisen nicht aber mit dem ausländischen Reisepass
5. Ehemalige iranische Staatsbürger, die aus der iranischen Staatsbürgerschaft entlassen worden sind, brauchen für die Einreise in den Iran ein Visum.
6. Für die Einreise in die Freien Handelszonen (FTZ) brauchen Nicht-Iraner kein Visum und können bei der Einreise eine 14-tägige Einreisegenehmigung bekommen.
7. Das Visum kann bei den zuständigen Stellen in Iran um bis zu 6 Monaten verlängert werden.
8. Das Visum ist bei den iranischen Vertretungen im Ausland zu beantragen.
B. Um ein Visum zu erhalten, müssen folgende Unterlagen und Voraussetzungen vorhanden sein:
1. Ausfüllung des Antrages auf Erteilung eines Visums (Formblatt 1)
2. Ein Passfoto (3 x 4 cm)
3. Gültiger Reisepass im Original mit mindestens sechsmonatiger Gültigkeit
4. Einzahlung der Visagebühren
C. Die Visa werden als
1.Touristenvisa
2. Flughafenvisa
3. Geschäftsvisa für 72 Stunden
4. Geschäftsvisa (zur Einreise)
5. Transitvisa
6. Touristenvisa für ehemalige iranische Staatsangehörige ausgestellt.
1. Touristenvisum
Dieses Visum wird zur Besichtigung der Sehenswürdigkeiten sowie archäologische Fundstätten oder zum Besuch der religiösen Stätten in Iran ausgestellt.
Man kann es
1. über ein anerkanntes Reisebüro
2. durch persönliche Vorsprache oder
3. durch Übersendung der Unterlagen auf dem Postweg an dieKonsularabteilung der Islamischen Republik Iran beantragen:
Erforderliche Unterlagen:
1. das ausgefüllte Visaformular
2. ein Passfoto, Größe 3x4 cm
3. Vorlage des Original-Reisepasses mit mindestens 6-monatiger Gültigkeit
4. Einzahlung der Visumgebühr
5. Vorlage eines frankierten Briefumschlags zur Rücksendung der Unterlagen
2. Flughafenvisum
- Länder der Europäischen Union können die Möglichkeit an den Flughäfen „Imam Khomeini”, „Mehrabad” sowie „Shiraz”, „Tabriz”, „Mashhad” nach Antragstellung an der Grenze ein einwöchiges Visum erhalten.
Folgende Hinweise sind zu beachten:
Es besteht kein Anspruch auf Erteilung eines solchen Visums
Dieses Visum ist generell nicht verlängerbar.
Visa -Gebühren sind auch zu bezahlen.
Erforderliche Unterlagen:
1. Reisepass mit mindesten sechsmonatiger Gültigkeit.
2. Vorlage eines Rückflugtickets
3. Visumantrag mit Lichtbild
3. Geschäftsvisum für 72 Stunden
Deutschen Staatsangehörige und Angehörige anderer Staaten können sich mit einem 72-Stunden-Visum im Iran aufhalten.
Der einladende Geschäfts- bzw. Arbeitspartner des Antragstellers in Iran muss mindestens 48 Stunden vor der Reise durch Vorlage der erforderlichen Unterlagen die notwendige Koordinierung beim Pass- und Visaamt des Außenministeriums oder beim Büro des Pass- und Visaamts an der Grenze vornehmen und die erforderliche Erlaubnis erhalten.
Nach Zustimmung kann der Antragsteller in den Iran reisen und bei der Einreise sein Visum beim am Grenzübergang befindlichen Büro des Außenministeriums in Empfang nehmen.
- Der Gastgeber soll bei der Ankunft seines Gastes(Geschäftspartner) an der Grenze anwesend sein.
- Alle Formalitäten zum Ausstellen dieses Visums werden im Iran vorgenommen
4. Geschäftsvisum (zur Einreise)
Formalitäten zur Erlangung eines Visums:
- Vorlage der Einladung des Geschäftspartners (hier sollten die Personen juristische oder private Personen sein).
- Die Einladung besteht aus zwei Formularen (Formular 1 und Formular 2).
- Diese Antragformulare sind entweder beim Auswärtigen Amtes im Iran, Abteilung Paß- und Visaangelegenheiten, oder bei der IHK in Iran abzuholen.
Formular 1 sollte vom iranischen Handelspartner ausgefüllt und per Post oder per Fax an das Generalkonsulat der Islami. Rep. Iran gesendet werden.
Formular 2 sollte nach dem Ausfüllen an den Antragsteller geschickt werden.
Erforderliche Unterlagen:
1. Ausgefülltes Visum-Antragsformular
2. Einladung des iranischen Geschäftspartners (Formular 2)
3. 2 Lichtbilder (3x 4cm)
4. Ein schriftliches Ersuchen der deutschen Firma an das Generalkonsulat der Islamischen Republik Iran mit Angabe des Reisezwecks und Übernahme der Kosten.
5. Reisepass mit mindestens sechsmonatiger Gültigkeit
5. Transitvisum
Ein Transitvisum wird höchsten für 7 Tage erteilt.
Erforderliche Unterlagen für Transitvisa:
1. der ausgefüllte Visaantrag ( 1 Formblatt)
2. ein gültiges Visum für das Reiseziel
3. ein 3 x 4 cm Passfoto
4. Vorlage eines gültigen Tickets zur Reise in ein Drittland
5. Reisepass mit mindestens noch sechsmonatiger Gültigkeit
6. Visum für ehemalige iranische Staatsangehörige (Touristenvisum)
Erforderliche Unterlagen:
1. der ausgefüllte Visaantrag (1 Formblatt)
2. Nachweis über die Aufgabe der iranischen Staatsbürgerschaft
3. ein 3x4 cm Passfoto
4. schriftlicher Antrag auf ein Visum
5. Reisepass im Original, der mindestens 6 Monate gültig sein muss
6. Einzahlung der Visagebühr
Nützliche Informationen und Links
Iranische Botschaft Berlin www.iranembassy.de/ger/index.htm
Iranisches Generalkonsulat Frankfurt am Main www.iranconsulate.com/
Iranisches Generalkonsulat Hamburg www.generalkonsulatiran.de/deutsch/
Iranisches Konsulat München www.irangkm.de/
Quelle: Botschaft der islamischen Republik Iran in Berlin u.
Das Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt der ausländischen Staatsbürger (Gesetzestext - [PDF-Farsi] ) und dessen Durchführungsverordnung (DVO-Text – [PDF-Farsi] )
Die Nichtiranischen Staatsbürger benötigen für die Einreise in den Iran ein Visum. Wenn sie beabsichtigen sich länger als 3 Monate im Iran aufzuhalten, benötigen sie eine Aufenthaltsgenehmigung:
Visa
A. Visabestimmung
1. Die nicht iranischen Staatsbürger benötigen für die Einreise in Iran ein Visum.
2. Einen mindestens sechs Monate gültigen Reisepass.
3. Bürger aus Staaten außerhalb der Europäischen Union müssen im Besitz einer mindestens sechsmonatigen Aufenthaltserlaubnis in Deutschland sein.
4. Iranische Staatsbürger mit doppelter Staatsangehörigkeit können nur mit einem iranischen Reisepass in den Iran einreisen nicht aber mit dem ausländischen Reisepass
5. Ehemalige iranische Staatsbürger, die aus der iranischen Staatsbürgerschaft entlassen worden sind, brauchen für die Einreise in den Iran ein Visum.
6. Für die Einreise in die Freien Handelszonen (FTZ) brauchen Nicht-Iraner kein Visum und können bei der Einreise eine 14-tägige Einreisegenehmigung bekommen.
7. Das Visum kann bei den zuständigen Stellen in Iran um bis zu 6 Monaten verlängert werden.
8. Das Visum ist bei den iranischen Vertretungen im Ausland zu beantragen.
B. Um ein Visum zu erhalten, müssen folgende Unterlagen und Voraussetzungen vorhanden sein:
1. Ausfüllung des Antrages auf Erteilung eines Visums (Formblatt 1)
2. Ein Passfoto (3 x 4 cm)
3. Gültiger Reisepass im Original mit mindestens sechsmonatiger Gültigkeit
4. Einzahlung der Visagebühren
C. Die Visa werden als
1.Touristenvisa
2. Flughafenvisa
3. Geschäftsvisa für 72 Stunden
4. Geschäftsvisa (zur Einreise)
5. Transitvisa
6. Touristenvisa für ehemalige iranische Staatsangehörige ausgestellt.
1. Touristenvisum
Dieses Visum wird zur Besichtigung der Sehenswürdigkeiten sowie archäologische Fundstätten oder zum Besuch der religiösen Stätten in Iran ausgestellt.
Man kann es
1. über ein anerkanntes Reisebüro
2. durch persönliche Vorsprache oder
3. durch Übersendung der Unterlagen auf dem Postweg an dieKonsularabteilung der Islamischen Republik Iran beantragen:
Erforderliche Unterlagen:
1. das ausgefüllte Visaformular
2. ein Passfoto, Größe 3x4 cm
3. Vorlage des Original-Reisepasses mit mindestens 6-monatiger Gültigkeit
4. Einzahlung der Visumgebühr
5. Vorlage eines frankierten Briefumschlags zur Rücksendung der Unterlagen
2. Flughafenvisum
- Länder der Europäischen Union können die Möglichkeit an den Flughäfen „Imam Khomeini”, „Mehrabad” sowie „Shiraz”, „Tabriz”, „Mashhad” nach Antragstellung an der Grenze ein einwöchiges Visum erhalten.
Folgende Hinweise sind zu beachten:
Es besteht kein Anspruch auf Erteilung eines solchen Visums
Dieses Visum ist generell nicht verlängerbar.
Visa -Gebühren sind auch zu bezahlen.
Erforderliche Unterlagen:
1. Reisepass mit mindesten sechsmonatiger Gültigkeit.
2. Vorlage eines Rückflugtickets
3. Visumantrag mit Lichtbild
3. Geschäftsvisum für 72 Stunden
Deutschen Staatsangehörige und Angehörige anderer Staaten können sich mit einem 72-Stunden-Visum im Iran aufhalten.
Der einladende Geschäfts- bzw. Arbeitspartner des Antragstellers in Iran muss mindestens 48 Stunden vor der Reise durch Vorlage der erforderlichen Unterlagen die notwendige Koordinierung beim Pass- und Visaamt des Außenministeriums oder beim Büro des Pass- und Visaamts an der Grenze vornehmen und die erforderliche Erlaubnis erhalten.
Nach Zustimmung kann der Antragsteller in den Iran reisen und bei der Einreise sein Visum beim am Grenzübergang befindlichen Büro des Außenministeriums in Empfang nehmen.
- Der Gastgeber soll bei der Ankunft seines Gastes(Geschäftspartner) an der Grenze anwesend sein.
- Alle Formalitäten zum Ausstellen dieses Visums werden im Iran vorgenommen
4. Geschäftsvisum (zur Einreise)
Formalitäten zur Erlangung eines Visums:
- Vorlage der Einladung des Geschäftspartners (hier sollten die Personen juristische oder private Personen sein).
- Die Einladung besteht aus zwei Formularen (Formular 1 und Formular 2).
- Diese Antragformulare sind entweder beim Auswärtigen Amtes im Iran, Abteilung Paß- und Visaangelegenheiten, oder bei der IHK in Iran abzuholen.
Formular 1 sollte vom iranischen Handelspartner ausgefüllt und per Post oder per Fax an das Generalkonsulat der Islami. Rep. Iran gesendet werden.
Formular 2 sollte nach dem Ausfüllen an den Antragsteller geschickt werden.
Erforderliche Unterlagen:
1. Ausgefülltes Visum-Antragsformular
2. Einladung des iranischen Geschäftspartners (Formular 2)
3. 2 Lichtbilder (3x 4cm)
4. Ein schriftliches Ersuchen der deutschen Firma an das Generalkonsulat der Islamischen Republik Iran mit Angabe des Reisezwecks und Übernahme der Kosten.
5. Reisepass mit mindestens sechsmonatiger Gültigkeit
5. Transitvisum
Ein Transitvisum wird höchsten für 7 Tage erteilt.
Erforderliche Unterlagen für Transitvisa:
1. der ausgefüllte Visaantrag ( 1 Formblatt)
2. ein gültiges Visum für das Reiseziel
3. ein 3 x 4 cm Passfoto
4. Vorlage eines gültigen Tickets zur Reise in ein Drittland
5. Reisepass mit mindestens noch sechsmonatiger Gültigkeit
6. Visum für ehemalige iranische Staatsangehörige (Touristenvisum)
Erforderliche Unterlagen:
1. der ausgefüllte Visaantrag (1 Formblatt)
2. Nachweis über die Aufgabe der iranischen Staatsbürgerschaft
3. ein 3x4 cm Passfoto
4. schriftlicher Antrag auf ein Visum
5. Reisepass im Original, der mindestens 6 Monate gültig sein muss
6. Einzahlung der Visagebühr
Nützliche Informationen und Links
Iranische Botschaft Berlin www.iranembassy.de/ger/index.htm
Iranisches Generalkonsulat Frankfurt am Main www.iranconsulate.com/
Iranisches Generalkonsulat Hamburg www.generalkonsulatiran.de/deutsch/
Iranisches Konsulat München www.irangkm.de/